Der Verhaltenskodex

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1. ÜBERSICHT

1.1. Der Verhaltenskodex der INERATEC GmbH (das Unternehmen) ist eine der Möglichkeiten, die Werte des Unternehmens in die Praxis umzusetzen. Das Grundprinzip ist die Anerkennung, dass alles, was wir bei unserer Arbeit im Unternehmen tun, den höchstmöglichen Standards ethischen Geschäftsverhaltens entsprechen muss.

1.2. Das Unternehmen nimmt seine ökologische und soziale Verantwortung ernst. Als Mitglied des United Nations Global Compact bekennt sich das Unternehmen zu den Zehn Prinzipien und der Internationalen Menschenrechtskonvention.

1.3. Der Verhaltenskodex legt die Grundsätze für unsere Mitarbeitenden fest. Die Unternehmensleitung unterstützt die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze vollkommen und erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie diese einhalten. Auch von unseren Lieferanten erwarten wir die Einhaltung dieser Grundsätze.

1.4. Wir im Unternehmen verlangen von allen unseren Mitarbeitenden, dass sie im Umgang mit unseren Kunden, Kollegen und Kolleginnen sowie anderen Stakeholdern nach den höchsten Standards der Ethik, Integrität und des Verhaltens auftreten. Dies beinhaltet, ist aber nicht notwendigerweise darauf beschränkt, die vollständige Einhaltung aller rechtlichen Verpflichtungen, die durch die Satzung oder das geltende Recht auferlegt werden. Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich dieser Verpflichtungen kann die HR-Abteilung kontaktiert werden.

1.5. Dieser Kodex legt die Verhaltensstandards fest, die von allen Mitarbeitenden eingehalten werden müssen. Bei Nichteinhaltung dieser Standards werden angemessene Disziplinarmaßnahmen gemäß dem Arbeitsrecht ergriffen. Handelt es sich bei dem Verstoß um ein schweres Fehlverhalten, kann dies zu einer fristlosen Entlassung führen. In Fällen, in denen ein Verstoß gegen die Richtlinie ebenfalls einen Verstoß gegen ein Gesetz darstellt, können die zuständigen Behörden benachrichtigt werden.

1.6. Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten des Unternehmens und legt Mindeststandards für unsere Lieferanten, deren Mitarbeitende und Subunternehmer fest. Das Unternehmen erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen sie Produkte oder Dienstleistungen herstellen, anbieten oder liefern.

2. FUNKTIONSWEISE

2.1. Der Zweck dieser Politik ist es, klarzustellen, was das Unternehmen von Mitarbeitenden und Lieferanten erwartet. Mitarbeitende und Lieferanten sind verpflichtet, mit den Bedingungen dieser Politik vertraut zu sein und sie jederzeit einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Politik durch die Mitarbeitenden oder Lieferanten kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, einschließlich der möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Verträge mit den Lieferanten.

2.2. Soweit diese Politik dem Unternehmen Verpflichtungen auferlegt, sind diese Verpflichtungen nicht vertraglich und begründen keine vertraglichen Rechte. Soweit in dieser Politik Vergünstigungen und Ansprüche für Mitarbeitende beschrieben werden, sind diese nach freiem Ermessen festgelegt und sollen ebenfalls nicht vertraglich geregelt werden. Die in diesem Kodex enthaltenen Regelungen werden unseren Mitarbeitedenn im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers erteilt.

2.3. Das Unternehmen wird die Mitarbeitende regelmäßig schulen und ihre Einhaltung des Kodexes überprüfen.

2.4. Das Unternehmen kann diese Politik jederzeit einseitig einführen, ändern, aufheben oder ersetzen.

2.5. Die HR-Abteilung ist für die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Verhaltenskodex verantwortlich.

3. VERHALTENSKODEX

3.1. GESETZLICHES VERHALTEN

Einhaltung aller Gesetze.

Rechtmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln ist eines unserer Grundprinzipien. 

Das Unternehmen hält sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Deutschland und in jedem Land, in dem es geschäftlich tätig ist. Das Unternehmen stützt seine Tätigkeit auf die für das Unternehmen geltenden internationalen Vorschriften. 

Das Unternehmen erfüllt alle regulatorischen Verpflichtungen gegenüber den zuständigen Behörden.

Einhaltung aller Arbeitsplatzrichtlinien, Verfahren, Regeln, Vorschriften und Verträge.
Die Mitarbeitenden müssen alle Arbeitsplatzrichtlinien, Verfahren, Regeln, Vorschriften und Verträge einhalten. Sie müssen mit allen relevanten Arbeitsplatzrichtlinien, Verfahren, Regeln, Vorschriften und Verträgen vertraut sein, diese einhalten und sich um die Einhaltung der Werte des Unternehmens bemühen. 

Das Unternehmen unterstützt die Mitarbeitenden bei der Vorbeugung von Verstößen, insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen und Anweisungen, und schafft einen Regelungsrahmen, um das rechtmäßige Verhalten des Unternehmens auf allen Ebenen zu gewährleisten. 

Das Unternehmen legt geeignete Prozesse und interne Richtlinien fest, um seiner Verantwortung in den verschiedenen Bereichen, einschließlich der regulatorischen, die von diesem Verhaltenskodex abgedeckt werden, gerecht zu werden. Das Unternehmen sorgt für eine angemessene und wahrheitsgemäße Dokumentation aller relevanten Geschäftsvorgänge.  

Einhaltung der Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle, zu Wirtschaftssanktionen und zur Bekämpfung der Geldwäsche
Im Unternehmen achten wir auf die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften zur Exportkontrolle, zu Wirtschaftssanktionen und zur Bekämpfung der Geldwäsche. Für die Lieferung von Technologie oder E-Fuels und die Erbringung von Dienstleistungen müssen die Genehmigungsvorschriften für den Außenhandel eingehalten werden. Wir ergreifen alle möglichen Maßnahmen, um die Identität unserer Kunden zu überprüfen und Geldwäsche, sowie Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Es ist strengstens untersagt, Geschäfte mit Personen, Unternehmen oder Organisationen zu tätigen, die auf der Sanktionsliste aufgeführt sind. 

Einhaltung der Lobbying-Vorschriften
Das Unternehmen verhält sich gegenüber politischen Parteien neutral. Das Unternehmen beteiligt sich jedoch gegebenenfalls in legitimer Weise an politischen Diskussionen und Prozessen, die für das Unternehmen, seine Produkte und seine Kunden relevant sind. Das Unternehmen hält sich an alle Verpflichtungen, die sich aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ergeben, z. B. dem Lobbyregistergesetz (LobbyRG) in Deutschland, den Bundesländern und in jedem Land, in dem das Unternehmen geschäftlich tätig ist.

3.2. UMWELT- UND KLIMASCHUTZ

Entwicklung von umweltfreundlichen Technologien und klimaneutraler E-Fuel-Produktion.

Das Unternehmen unterstützt Initiativen zur Förderung einer größeren Umweltverantwortung und fördert die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien. Das Unternehmen ist bestrebt, Projekte unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen als grundlegendes Kriterium für die Bewertung der Projekte zu beurteilen und umzusetzen. Wir engagieren uns für die Entwicklung von Technologien zur Herstellung klimaneutraler E-Fuels für die Dekarbonisierung der schwer abbaubaren Sektoren.

Unterstützung der Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Das Unternehmen erkennt die Bedeutung des Umweltschutzes an, indem es sich kontinuierlich bemüht, die negativen Auswirkungen seines Handelns auf die Umwelt zu minimieren und aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.


Das Unternehmen entwickelt Power-to-X-Technologien, produziert E-Fuels unter Verwendung von Strom oder Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und recyceltem CO2 als Rohstoff, und zwar so, dass negative Umweltauswirkungen vermieden und der Verbrauch von natürlichen Ressourcen, Rohstoffen, Abfällen und Abwässern minimiert wird. Das Unternehmen ist bestrebt, seine Auswirkungen auf das Leben auf der Erde zu verringern, indem es sich für den Erhalt der Ökosysteme einsetzt.

Das Unternehmen ist ein fairer und innovativer Player in der kohlenstoffarmen Transformation, der daran arbeitet, den Wert mit seinen Stakeholdern zu teilen. Zu diesem Zweck mobilisiert es einen erheblichen Teil seiner Forschungs- und Entwicklungs- (R&D) und Innovationsbemühungen.

Das Unternehmen unterstützt die Bemühungen um den Klimaschutz und verursacht keine schweren Umweltschäden. Unsere nachhaltige Geschäftspraxis basiert auf der Einhaltung aller Regeln und Normen und unterstützt insbesondere alle Bemühungen zur Vermeidung von Luft- und Wasserverschmutzung, sowie Bodenschäden. Um Umweltrisiken zu vermeiden oder zu minimieren, hält sich das Unternehmen an die lokalen Umweltgesetze und -vorschriften sowie an internationale Konventionen.

Zur Verantwortung für die Umwelt gehört auch die umsichtige und effiziente Nutzung von Ressourcen. Das Unternehmen optimiert die Nutzung ihrer Ressourcen und Abfälle sowie die Förderung nachhaltiger Praktiken in ihrer Wertschöpfungskette.

Das Unternehmen trägt zum allgemeinen Zugang zu sauberer Energie, zur Entwicklung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz bei. Durch grüne Finanzierungen arbeitet es daran, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu beschleunigen.

Das Unternehmen respektiert den Schutz der biologischen Vielfalt bei seiner Geschäftstätigkeit und trägt aktiv dazu bei.

Die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien spielt für das Unternehmen eine wesentliche Rolle. Sie sollte in der Lieferkette unserer Technologien nachvollziehbar sein und den EU-Vorschriften entsprechen.

Das Unternehmen respektiert die Rechte an Land, Wäldern und Wasser und akzeptiert keine unrechtmäßigen Handlungen in dieser Hinsicht.

3.3. FAIRE ARBEITSPRAXIS

Respekt für Menschenrechte

Das Unternehmen respektiert international anerkannte Menschenrechts-, Arbeits- und Sozialstandards und unterstützt deren Schutz.

Das Unternehmen und unsere Zulieferer dürfen keine Kinderarbeit einsetzen oder irgendeine Form von Sklaverei, Zwangsarbeit oder vergleichbare Formen der Ausbeutung tolerieren. Unsere Mitarbeitenden verrichten die Arbeit ohne Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und auf der Grundlage ihres freien Willens.

Faire Arbeits- und Beschäftigungspraktiken

Das Unternehmen handelt auf der Grundlage fairer Arbeits- und Beschäftigungspraktiken, um sicherzustellen, dass unsere Mitarbeitenden im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften behandelt werden.

Das Unternehmen zahlt den Mitarbeitenden angemessene und faire Löhne/Gehälter in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht. Gleichzeitig widmen die Mitarbeitenden während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ihre ganze Zeit, Aufmerksamkeit und ihr Können ihrer Tätigkeit.

3.4. GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften

Die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften hat für das Unternehmen höchste Priorität. Die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften müssen von den Beschäftigten am Arbeitsplatz strikt eingehalten werden, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Das Unternehmen betreibt seine Anlagen unter strikter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, um das Unfallrisiko zu verringern und den reibungslosen Ablauf seiner Produktionsprozesse zu gewährleisten.

Sicherstellung der Einhaltung der Lebensrettungsvorschriften

Lebensrettende Regeln haben sich als wirksam erwiesen, um tödliche Unfälle zu verhindern. Diese Regeln wurden entwickelt, um die Sicherheit unserer Mitarbeitenden und der Menschen, die mit uns arbeiten, zu gewährleisten.

Es ist sehr wichtig, die folgenden Regeln zu befolgen, um Unfälle zu vermeiden:
Besitz  einer gültigen Arbeitserlaubnis.
Verwenden Sie bei Arbeiten in erhöhter Position Schutzausrüstungen, um Abstürze zu vermeiden.
Ergreifen Sie die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, wenn Sie in engen Räumen arbeiten.
Halten Sie die Richtlinien zur elektrischen Sicherheit ein.
Gehen Sie bei Hebearbeiten und in Gefahrenzonen sorgfältig vor.
Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung.
Befolgen Sie sichere Fahrpraktiken.
Halten Sie sich aus der Schusslinie heraus, um sich und andere zu schützen.
Deaktivieren oder umgehen Sie keine sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie Verriegelungen und Schutzvorrichtungen, wenn Sie Maschinen benutzen.

Qualität unserer Technologien

Qualität ist ein entscheidender Aspekt bei der Gewährleistung von Sicherheit, und wir arbeiten kontinuierlich daran, die Qualität und Effizienz unserer Power-to-X-Technologien zu verbessern. Durch strenge Prozesse und Verfahren stellen wir sicher, dass die Anforderungen unserer Kunden an unsere Produkte und Dienstleistungen erfüllt werden. Die Zusammenarbeit im Team ermöglicht es uns, unsere Prozesse und Verfahren kontinuierlich zu verbessern.

3.5. PRODUKTE, KUNDEN UND MÄRKTE DES UNTERNEHMENS

Einhaltung des Wettbewerbsrechts

Das Unternehmen verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb durch Einhaltung aller Kartell-, Wettbewerbs- und Fair-Trade-Gesetze. Wettbewerbswidriges Verhalten kann nicht toleriert werden. Das Gleiche erwarten wir von unseren Konkurrenten und Geschäftspartnern.

Faire Behandlung von Vertragspartnern

Das Unternehmen arbeitet mit Vertragspartnern in verschiedenen Bereichen zusammen. Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind Ehrlichkeit und Fairness im Umgang mit Kunden, Auftraggebern, Mitarbeitenden, der Unternehmensleitung und der Öffentlichkeit sowie Höflichkeit und Respekt.

3.6. VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN

Konformes Verhalten ohne persönliche Interessenkonflikte

Alle unsere Mitarbeitende müssen im besten Interesse des Unternehmens handeln und Interessenkonflikte in Situationen vermeiden, in denen ihre Loyalität von den Interessen des Unternehmens und ihren persönlichen Interessen abhängen kann.

Die Mitarbeitenden müssen jeden möglichen Interessenkonflikt vermeiden, insbesondere im Hinblick auf persönliche oder familiäre Erwägungen (z. B. das     Interesse bei einem Lieferanten, Kunden oder Konkurrenten usw.), die die Unabhängigkeit des Urteils beeinträchtigen könnten, wenn es darum geht zu entscheiden, was im besten Interesse des Unternehmens liegt und wie es am besten zu verfolgen ist.

Um Interessenkonflikten vorzubeugen, müssen alle Mitarbeitenden potenzielle, vermeintliche oder tatsächliche Interessenkonflikte, die zu einem Konflikt mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen führen könnten, unverzüglich offenlegen. Mitarbeitende dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder eine Beschäftigung aufnehmen noch Dienstleistungen für eine Person oder ein Unternehmen erbringen.

3.7. ANTI-KORRUPTION

Verbot aller korrupten Praktiken

Das Unternehmen verbietet alle korrupten Praktiken, einschließlich Bestechung und anderer ungesetzlicher Zahlungen im öffentlichen und privaten Sektor. Die Mitarbeitenden dürfen im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung im Unternehmen keine finanziellen oder sonstigen Vorteile von einer anderen Einrichtung oder Person als dem Unternehmen selbst annehmen - es sei denn, die Annahme solcher Vorteile steht im Einklang mit anderen Arbeitsplatzrichtlinien des Unternehmens oder wird dem Unternehmen anderweitig offengelegt und  ausdrücklich gestattet.

Alle unsere Mitarbeitenden dürfen keine finanziellen oder sonstigen Vorteile annehmen, die ihre geschäftlichen Entscheidungen in irgendeiner Weise beeinflussen oder zu beeinflussen scheinen. Das Unternehmen beachtet die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Gewährung und Annahme von Vorteilen.

3.8. KOMMUNIKATION

Verantwortliche Medienarbeit und öffentliche Erklärungen

Unsere Geschäftstätigkeit wird von den Medien beobachtet. Im Umgang mit Personen außerhalb des Unternehmens müssen die Mitarbeitenden darauf achten, dass das Unternehmen gemäß seiner Vision und seinen Werten dargestellt wird.  Mitarbeitende dürfen gegenüber den Medien keine Aussagen über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens machen, es sei denn, das Unternehmen hat sie ausdrücklich dazu ermächtigt.

Mitarbeitende, die soziale Medien nutzen, dürfen keine Aussagen über das Unternehmen in sozialen Medien oder auf anderen öffentlichen Plattformen machen, die dem Ruf des Unternehmens schaden könnten.

Alle unsere Mitarbeitende dürfen sich weder während noch nach der Arbeitszeit an Handlungen beteiligen, die nach Ansicht des Unternehmens dem Eigentum oder dem Ruf des Unternehmens schaden oder schaden könnten.
3.9. GEGENSEITIGE WERTSCHÄTZUNG UND GRUNDSATZ DER NICHTDISKRIMINIERUNG

Gleiche Behandlung aller Mitarbeitenden und aller Menschen

Das Unternehmen ist bestrebt, die Vielfalt zu fördern und die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden und Personen zu gewährleisten.

Die Vielfalt unserer Mitarbeitenden treibt unsere Innovationen voran. Das Unternehmen verpflichtet sich, Mitarbeitende, ohne jegliche Diskriminierung einzustellen, zu fördern und auszubilden.


Darüber hinaus trägt das Unternehmen zur wirtschaftlichen Entwicklung bei, indem es sich an einem gerechten Wandel beteiligt und den Zugang zu angemessenen Arbeitsplätzen ohne Diskriminierung ermöglicht. Dieser integrative Beitrag ermöglicht es dem Unternehmen, talentierte Menschen zu fördern und gleichzeitig die Chancengleichheit zu verwirklichen.

Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung

Das Unternehmen sorgt für ein respektvolles Arbeitsumfeld, in dem jede*r Mitarbeitende als Individuum respektiert wird. Wir arbeiten an unserem Arbeitsplatz in einer Weise, die von Wertschätzung, gegenseitigem Verständnis, Offenheit und Fairness geprägt ist. Wir tolerieren keine Diskriminierung und Belästigung.

Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, des Geschlechts, der Religion, des Alters, der sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale haben im Unternehmen keinen Platz. Das Unternehmen verpflichtet sich, gegen Belästigung, Mobbing, Verweis, Gewalt, Aggression und andere Formen unangemessenen Verhaltens mit den im Arbeitsrecht vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen vorzugehen.

Alle unsere Mitarbeitenden müssen sich stets so verhalten, dass die Grundwerte des Unternehmens sowie die Integrität und der gute Name des Unternehmens gewahrt bleiben.

3.10. DATENSCHUTZ

Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

Das Unternehmen erfüllt alle datenschutzrechtlichen Anforderungen, einschließlich seiner Datenschutzrichtlinien und allen vertraglichen Verpflichtungen. Die strikte Einhaltung der Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten unserer Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartner gehört ebenfalls zu unseren Prioritäten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur unter Beachtung der geltenden Gesetze und Vorschriften.

Verantwortungsvoller Umgang mit vertraulichen Informationen

Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, die nicht öffentlich bekannt gegeben wurden. Das Unternehmen schützt seine vertraulichen Informationen sowie die vertraulichen Informationen unserer Kunden und Geschäftspartner.

Vertrauliche Informationen, die unseren Mitarbeitenden bekannt werden, dürfen nur entsprechend den Genehmigungen verwendet werden.

Diese Grundsätze und Verpflichtungen gelten sowohl während der Arbeitszeit als auch außerhalb der Arbeitszeit und unabhängig davon, ob die Informationen ausdrücklich als vertraulich oder eingeschränkt bezeichnet werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen der Mitarbeitenden erlöschen nicht, wenn ihr Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen endet.

Alle Tatsachen, die auf einen möglichen Missbrauch vertraulicher Informationen hindeuten, müssen von unseren Mitarbeitenden an das Unternehmen gemeldet werden.

Schutz von Innovationen und geistigem Eigentum

Innovationen im Bereich Power-to-X-Technologien und geistiges Eigentum (IP) gehören zu den wertvollsten Vermögenswerten des Unternehmens, die uns von anderen Wettbewerbern unterscheiden. Unsere Innovationen und unser geistiges Eigentum müssen in angemessener Weise geschützt werden. Um unseren Wettbewerbsvorteil aufrechtzuerhalten, werden unsere Innovationen durch die verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten geschützt, indem wir uns geistige Eigentumsrechte in Form von Patenten und Designrechten sichern.

Das Unternehmen respektiert auch die legitimen IP-Rechte anderer. Wenn Mitarbeitende das geistige Eigentum einer anderen Person ohne Genehmigung vervielfältigen oder veruntreuen, können die Mitarbeitenden und das Unternehmen mit erheblichen Geldbußen und strafrechtlichen Sanktionen belegt werden.

IT-Sicherheit

IT-Systeme - Hardware, Software, Netzwerke und die darauf befindlichen Informationen - sind entscheidend für den Geschäftserfolg des Unternehmens und müssen geschützt werden. Jede*r, der/die einen Computer benutzt, ist dafür verantwortlich, diese Ressourcen angemessen, sicher und für die beabsichtigten geschäftlichen Zwecke genutzt werden. Die Mitarbeitenden sind aufgefordert, den IT-Aspekten der Vertraulichkeit, wie Datenschutz und Datensicherheit, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Mitarbeitenden müssen Maßnahmen ergreifen, um ihren Computer oder andere elektronische Geräte vor unbefugter Nutzung oder unbefugtem Zugriff zu schützen.

4. UMSETZUNG DES VERHALTENSKODEXES

4.1.  Die Mitarbeitenden sind aufgefordert und ermutigt, jegliches Verhalten anderer Teilnehmer am Arbeitsplatz, das gegen einen der Verhaltensstandards verstößt oder potenziell verstoßen könnte, unverzüglich zu melden. Deshalb haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. 

4.2. Die Mitarbeitenden können Fragen zur Anwendung oder Auslegung dieses Kodex, zu seinen allgemeinen Grundprinzipien oder zu spezifischen rechtlichen Anforderungen oder zu Compliance im Allgemeinen mit ihrem Vorgesetzten besprechen.

4.3. Mitarbeitende und Dritte mit spezifischen Fragen, Anliegen und Beobachtungen können sich an die Personen wenden, die in der Liste der Organisationsstruktur im Anhang zu diesem Verhaltenskodex für den entsprechenden Zweck benannt sind. Beauftragte und Bevollmächtigte werden als Beauftragte bezeichnet.

Jede*r kann sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen:
Telefon: +49 721 8648 4460
E-Mail: info@ineratec.de